logoTeilspange Güterbahnhof-Liebegg – Teilprojekt der «Engpassbeseitigung St.Gallen»
Gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof

Der Anschluss am Güterbahnhof kommt unterirdisch zu liegen. Für die Überbbaung und Nutzung des Areal gibt es also keine Einschränkungen.

Fakt ist:

Auf die Tunnelbauten kann nicht bzw. nur mit viel zusätzlichem Aufwand gebaut werden. Unterkellerungen sind keine möglich. Auch die Umgebungs- und Strassenraumgestaltung über den unterirdischen Strassenbauten ist einegschränkt.
Auf dem Stephanshorntunnel, ebenfalls ein Tagbautunnel, dürfen nicht einmal grosse Bäume oder einfach Hütten erstellt werden. Auch ein Teich ist vom Astra verboten.

Möglich, dass die Tunnelabdichtung nach 30 bis 40 Jahren saniert oder ersetzt werden muss. Autobahndeckel bedürfen einer periodischen Sanierung. Abdichtungen sind zu erneuern, siehe Harzbüchel- und Lindentalgalerie. Auch die Nutzung der Dachs des Stephanshorntunnels ist eingschränkt. So wurde die Nutzung mit der Auflage eingeschränkt, dass bei einer mögliche Sanierung 2035 die Überdeckung entfernt werden müsste.

Tunnelabdichtungen halten nicht ewig, siehe Harzbüchelgalerie