Der Knoten St.Leonhard-Strasse–Geltenwilendstrasse erhält eine vierten Ast. Hier erreicht der eigentliche Autobahnanschluss am Güterbahnhof, die Ausfahrt «Zentrum» aus dem unterirdischen Kreisel, das Tageslicht.
Links im Bild ist die Zufahrt zum neuen Güterbahnhoftunnel. Diese benötigt fünf Spuren. Um Rückstaus zum Tunnel zu vermeiden, werden zwei Spuren vom Tunnel zur Brücke geführt. Diese wird deshalb um 5.40m verbreitert. Diese Kapazität ist nötig, weil der Zubringer Güterbahnhof nur in Richtung Zürch an die A1 angebunden wird. Jene mit Ziel (Osten) St.Margrethen müssen im unterirdischen Kreisel Güterbahnhof Richtung Zentrum abbiegen und via diesen Knoten die bestehende Einfahrt durch den Schorentunnel benützen.
Im Schlussbericht zur Testplanung werden die Nachteile schonungslos aufgelistet.
Blick vom Turm der Fachhochschule OST auf die ausgebaute Kreuzung mit dem vorgesehenen Tunnelportal. Das grosse Gebäude daneben ist nicht Teil des Projekts, in diesem Volumen aber von Planern vorgeschlagen.
Blick aus dem Tunnel vom Güterbahnhof-Kreisel kommend.
Offizielle Visualisierung des Knotens mit dem Tunnelportal bei der St.Leonhard-Brücke. (Bild: Tiefbauamt Kanton St.Gallen)
Der Knoten bei der.St.Leonhard-Brücke kann nicht für alle verkehrsteilnehmenden befriedigt gelöst werden. Im Projekt wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) zugunsten des Velo- und Fussverkehrs bevorzugt. Letztereteilen sich lange, schmale Strassenquerungen und kleine Wartebereiche vor Rotlichtern.
Auch der Busverkehr wird eklatante Nachteile erfahren. Dieser Knoten wird von acht Buslinien durchfahren. Das bedeutet pro Minuten ca. 1 Bus. Busspuren sind aber keine mehr vorgesehen.
Die vorgesehene Velovorzugsroute der Stadt führt von der Vadianstrasse via St-Leonhard-Brücke zur Burgstrasse und dann weiter entlang des SBB-Gleises nach Westen. Dieser Knoten verunmöglicht einen Veloweg, wie er im Bundesgesetz über Velowege vorgeschrieben ist.
Der Plan sieht nicht nur verwirrend aus, der Knoten ist es auch. Für Velos und Zufussgehende sind Mixzonen geplant, etwas, was beide nicht mögen und das in diesem Fall nicht zufriedenstellend funktionieren wird.
Art. 6 Bundesgesetz über Velowege
Die für die Planung der Velowegnetze zuständigen Behörden sorgen dafür, dass:
a. die Velowege zusammenhängend und durchgehend sind und insbesondere die wichtigen Orte nach den Artikeln 3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 erschliessen;
b. die Netze eine angemessene Dichte und die Velowege eine direkte Streckenführung aufweisen;
c. die Velowege möglichst sicher sind und der Veloverkehr, wo möglich und angebracht, getrennt vom motorisierten Verkehr und vom Fussverkehr geführt wird.
Folglich: Die Velowege- und -massnahmen rund um den Güterbahnhof und den Knoten St.Leonhard erfüllen diese Kriterien nicht.
1980er: St.Leonhard-Brücke nicht mehr als 3 Spuren!
Pläne, falls nichts anderes angegeben: Tiefbauamt St.Gallen, evtl. bearbeitet zur besseren Lesbarkeit.
Informationssquellen sind die Pläne und der Teschnische Bericht des Tiefbauamts St.Gallen, Stand November 2023.