logoTeilspange Güterbahnhof-Liebegg – Teilprojekt der «Engpassbeseitigung St.Gallen»
Gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof

«3. Röhre Rosenbergtunnel mit Spange» im Realisierungshorizont 2045

Die Engpassbeseitigung St.Gallen ist zwar nicht Bestandteil des Ausbauschritts 2027. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats soll das Projekt jedoch bis 2045 realisiert werden. Dies bedeutet, dass die 3. Röhre des Rosenbergtunnels zusammen mit dem Zubringer Güterbahnhof und dem davon abhängigen kantonalen Projekt Liebeggtunnel voraussichtlich im Ausbauschritt 2031 berücksichtigt werden soll.

Der Verein gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof St.Gallen fordert weiterhin, die Teilprojekte der Engpassbeseitigung aufzuteilen und die 3. Röhre des Rosenbergtunnels sowie den Zubringer Güterbahnhof separat zu beurteilen.

 Stadtrat, Stadtparlament und Stimmbevölkerung haben sich klar gegen die Teilspange ausgesprochen. Das Bewusstsein, dass der motorisierte Individualverkehr in der Stadt an seine Grenzen stösst, ist nicht erst in der Diskussion um dieses Projekt entstanden. Bereits in früheren Jahren hat sich die St.Galler Bevölkerung mehrfach für eine andere Verkehrspolitik ausgesprochen als jene, die Kanton und Bund mit diesem Projekt verfolgen. Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass das Stadtzentrum den zusätzlichen Verkehr, der durch einen Autobahnanschluss unmittelbar bei der St.Leonhard-Brücke erzeugt würde, nicht aufnehmen kann

Die Befürworterseite verweist immer wieder auf die drohende Sperrung des Anschlusses Kreuzbleiche bei Überlastung und versucht damit, die Notwendigkeit des Zubringers Güterbahnhof zu begründen. Dieses Argument war jedoch bereits im Abstimmungskampf 2024 bekannt und vermochte die Bevölkerung nicht zu überzeugen. Entweder werden die prognostizierten Verkehrszahlen angezweifelt oder eine zeitweise Sperrung des Anschlusses wird in Kauf genommen. Tatsächlich haben sich die Verkehrszahlen im Rosenbergtunnel in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert.

Hinzu kommen die inzwischen auf rund eine Milliarde Franken gestiegenen Kosten für den Zubringer Güterbahnhof und den Liebeggtunnel. Diese Investition lässt sich nicht rechtfertigen. Angesichts eines Bundesanteils von rund zwei Dritteln an einem Projekt, das primär dem lokalen Ziel- und Quellverkehr und nicht dem überregionalen Durchgangsverkehr dient, erscheint eine Ablehnung dieses unausgereiften Projektteils im Falle ienr Aufteilung im Bundesparlament durchaus möglich.

Das Projekt ist das Ergebnis zahlreicher Kompromisse: Der Autobahnanschluss ist lediglich in Fahrtrichtung Zürich vorgesehen. Am hochkomplexen Verkehrsknoten St.Leonhard würden der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr benachteiligt. Zudem würden die Nutzungsmöglichkeiten und die Begrünung des Güterbahnhofareals eingeschränkt und der Lebensraum des Wattbachschutzgebiets beeinträchtigt.

Deshalb der Appell an die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Bund und Kanton, die Teilprojekte der Engpassbeseitigung St.Gallen getrennt zu beurteilen und über die 3. Röhre des Rosenbergtunnels sowie den Zubringer Güterbahnhof unabhängig voneinander zu entscheiden. Der Verein gegen den Autobahnaschluss am Güterbahnhof ist davon überzeugt, dass dieses Projekt bei objektiver separater Betrachtung durchfallen würde. (siehe hier)