logoTeilspange Güterbahnhof–Liebegg St.Gallen
Gegen den Autobahnanschluss am Güterbahnhof

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12. Kriterien des Bundes zur Aufnahme ins Programm nicht erfüllt

Der Bund hat in seiner Beurteilung die Engpassbeseitigung St.Gallen aus 3. Röhre Rosenberg, Pannenstreifenumnutzung und Zubringer Güterbahnhof Liebegg als Einheit betrachtet. Werden die untenstehenden Indikatoren und Kriterien jedoch nur für den Zubringer Güterbahnhof Liebegg angewendet, würde dieser klar durchfallen.


Für die Beurteilung und die Priorisierung der Projekte hat der Bund Planungsgrundsätze zusammengestellt. Basis für die umfassende Beurteilung der Erweiterungsprojekte im STEP Nationalstrassen bildet für den Bund die aktualisierte Version der einheitlichen Bewertungsmethodik Nationalstrassen (EBeN). EBeN umfasst drei Analyseinstrumente: Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), Kosten-Wirksamkeits-Analyse (KWA) und Qualitative Analyse (QA).

Indikator KNA KWA QA

Direkte Kosten    
Baukosten sehr hoch Gesamtkosten für den Zubringer Güterbahnhof (Nationalstrassenteil) und den Tunnel Liebegg sind mit fast 1.5 Mia. CHF sehr hoch, wenn man bedenkt, dass das Strassenprojekt lediglich 3km lang ist. nicht erfuellt
Betriebs- und Unterhaltskosten Infrastruktur Die ganze Anlage inklusive Kreisel ist unterirdisch angelegt. Daher ist mit entsprechend hohen Betriebskosten zu rechnen. nicht erfuellt
Verkehrsqualität    
Reisezeit Stammverkehr Vergleichsweise geringe Einsparung, auch zu Spitzenzeiten. Für die Verkehrsbeziehung Teufen – St.Margrethen muss weiterhin eine Route durch das Stadtzentrum gefahren werden. nicht erfuellt
Zuverlässigkeit Da sich fast die ganze Anlage inklusive eines Kreisels unterirdisch befindet, ist die Gefahr von technischen Störungen oder Unfällen gross. Dafür müssten Ausweichkapazitäten zur Verfügung stehen. nicht erfuellt
Auswirkungen auf den ÖV Der Anschluss des Zubringers an das untergeordnete Strassennetz am Knoten Geltenwilenstrasse-St.Leonhardstrasse wird zusätzliche Behinderungen für den ÖV mit sich bringen. Die Kreuzung wird von den Hauptlinien der VBSG passiert. nicht erfuellt
Streckenredundanz Als Ausweichroute ist die bisherige Verbindung via Teufener Strasse gedacht. Eine Umgestaltung mit höherer Aufenthaltsqualität ist somit nicht möglich. nicht erfuellt
Nutzen durch Mehrverkehr Es ist zweifellos mit einer Steigerung des Verkehrsvolumens zu rechnen, ein Umstieg vom ÖV auf den MIV ist zu befürchten. nicht erfuellt
Sicherheit    
Unfälle, Verkehrssicherheit Noch 2014 wurde ein unterirdischer Kreisel durch das Astra aus Sicherheitsgründen und weil er sich mit den Nationalstrassennormen nicht vereinbaren lässt, abgelehnt. Gleiches gilt für unterirdische Einmündungen. Da sich fast die ganze Anlage inklusive eines Kreisels unterirdisch befindet, ist die Gefahr durch Unfälle gross. nicht erfuellt
Betriebsqualität, Betriebssicherheit Mit entsprechend hohem Betriebsaufwand lassen sich die Vorgaben sicher erfüllen. nicht erfuellt
Polizeiliche Verkehrsregelung und Überwachung Die Anlage bedarf einer Dauerüberwachung. nicht erfuellt
Siedlungsentwicklung / Städtebau:    
Wohnlichkeit (im Projektperimeter) Die Wohnungen an der Teufener Strasse werden zweifelsohne vom Lärm entlastet. Weil die Strasse als Ausweichroute gilt und auch vom ÖV benützt wird, ist eine Umgestaltung nicht möglich. nicht erfuellt
Potenzial für Siedlungsentwicklung Das Güterbahnhofareal ist die letzte grosse Brache im Zentrum der Stadt. Ausgerechnet am Eingang dazu ist der Anschluss vorgesehen, was negative Folgen für das ganze Areal mit sich bringt, siehe Testplanung.
Es ist mit Gebäudeabbrüchen zu rechnen.
nicht erfuellt
Orts- und Landschaftsbild, Naherholungsgebiete Der Güterbahnhof war einst der «Hafen» der St.Galler Stickereiindustrie. Dies zeigt sich an den opulenten Bauten im Quartier. Selbst wenn diese erhalten werden, wird sich durch den Bau von Tunnelportal und Knoten das Gesicht des Orts für immer verändern. nicht erfuellt
Umwelt    
Lärm- und Luftbelastung Auch unterirdischer Verkehr erzeugt Abgase. Weil sich die gesamte Anlage unter besiedeltem Gebiet befindet, wird auch die Abluft in der Stadt zu Tage treten müssen nicht erfuellt
Qualität von natürlichen Lebensräumen und Gewässern Das südliche Portal des Liebeggtunnels endet im Wattbachtal. Der Knoten wird die ganze Talbreite in Anspruch nehmen. nicht erfuellt
Klimabelastung Der Zubringer Güterbahnhof wird zweifellos Mehrverkehr generieren, indem er den 2018 eröffneten parallel verlaufenden Bahntunnel direkt konkurrenziert. nicht erfuellt
Umweltbelastung während der Bauphase Sehr gross. Der Bau des unterirdischen Kreisels und zwei Ausgänge davon werden im Tagbau erstellt, ebenfalls Teile der Zubringers. Diese Baustelle befindet sich mitten im Güterbahnhofareal im Zentrum St.Gallens. Der Aushub der bergmännischen Bohrung fällt ebenfalls zu grossen Teilen beim Güterbahnhofs an. Die angedachte Deponie ist mit der Bahn nicht erreichbar, Es werden somit jahrelang täglich viele LKW-Fahrten generiert.
Die Überdeckung des Tunnels Feldli (Güterbahnhof – A1) ist gering. Es muss mit Kollateralschäden an Gebäuden gerechnet werden.
nicht erfuellt
Qualitative Indikatoren: Realisierung und Kohärenz    
Kostenrisiko, bautechnisches Risiko Der Baugrund in der Talsohle der Stadt ist feucht, der Grundwasserpegel hoch. Dies zeigen Erfahrungen bei Hochbauten, zuletzt auch beim Umbau des Hauptbahnhofs. nicht erfuellt
Etappierbarkeit Im Rahmen der Engpassbeseitigung lässt sich die 3. Röhre des Rosenbergtunnels ohne Weiteres ohne den Zubringer Güterbahnhof erstellen. nicht erfuellt
Kohärenz mit Gesamtverkehrskonzepten Mit dem Zubringer Appenzellerland (N25) ist nur gerade 4.5 km vom neuen Anschluss Güterbahnhof ein weiterer Autobahnanschluss der A1 vorgesehen. Bisher wurde die Wechselwirkung dieser beiden Projekte nicht untersucht. nicht erfuellt
Langfristige Ausbaufähigkeit, Aufwärtskompatibilität Ein Ausbau der Kapazität von Tunnels ist nur durch zusätzliche Röhren möglich. nicht erfuellt

Weitere Kriterien

Unter Berücksichtigung weiterer Aspekte werden für die abschliessende Zuordnung der Erweiterungsprojekte zu den einzelnen Realisierungshorizonten und den Ausbauschritten weiteren Aspekte berücksichtigt:

Städtebauliche Aufwertung:

Erläuterung Bund: Wo Nationalstrassen mitten durch dicht bewohnte Siedlungsgebiete hindurchführen, sind – soweit dies mit volkswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist – Projekte zu bevorzugen, die zur städtebaulichen Sanierung der Situation beitragen.
Hier geschieht genau das Gegenteil: Mit dem Anschluss im Güterbahnhof bzw. den Ausfahrten Geltenwilenstrasse und Oberstrasse werden genau zwei bisher von Nationalstrassen nicht tangierte Orte mit zusätzlichem verkehr belastet.

Berücksichtigung der Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs:

Erläuterung Bund: Projekte zur Engpassbeseitigung, bei denen massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen, können höher priorisiert werden. Vordringlich der Fall ist dies bei der Abwicklung des Nord-Süd- und des Ost-West-Transitverkehrs sowie dort, wo sich verschiedene Nationalstrassen räumlich überlagern.
Dies ist hier nicht der Fall. Ein Kriterium für die Erweiterung des Nationalstrassennetzes 2017 war, dass jeder Kantonshauptort ans Netz angeschlossen ist. Für Appenzell ist dafür die N25, der Zubringer Appenzellerland via Herisau vorgesehen. Den Verkehr mittels bau einer attraktiven Verbindung in ein Agglomerationszentrum zu führen, anstatt dieses zu meiden, widerspricht jeglicher Logik.

Projektierungsstand

Erläuterung Bund: Der Bundesrat priorisiert Vorhaben, die in ihrer Planung und Projektierung weit fortgeschritten sind.
Während der Bau der 3. Röhre Rosenberg durchdacht und fast baureif ist, kann dies vom Zubringer Güterbahnhof und dem Liebeggtunnel keinesfalls gesagt werden.

Unterhaltsfähigkeit

Erläuterung Bund: Auf den stark ausgelasteten Nationalstrassen gewinnt die Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit zunehmend an Bedeutung. In besonderem Masse gilt dies für Tunnel- und längere Brückenbauwerke auf städtischen Nationalstrassen. Vorhaben, die zur Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit des Nationalstrassennetzes notwendig sind, sollen daher prioritär zur Realisierung gelangen.
Während die 3. Röhre Rosenberg durchaus die Tunnelunterhaltsarbeiten einer bestehende Achse sinnvoll sein kann, ist dies beim Zubringer nicht der Fall. Sie dient nicht als Ausweichroute zur A1.

Vermeidung von Problemverlagerungen

Erläuterung Bund: Zurückhaltend ist der Bundesrat bei Erweiterungen, die zu einer Verlagerung des Problems auf andere Strassenabschnitte führen.
Der zusätzliche Knoten beim Tunnelportal im Stadtzentrum wird zu zusätzlichen Wartezeiten beim dazugehörigen Kntone führen – auch für ÖV, Fuss- und Veloverkehr.

Ausschöpfung der Potenziale des öffentlichen Verkehrs

Erläuterung Bund: Schlechter eingestuft werden Projekte, die zu einer Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs führen können oder in Gebieten liegen, in denen der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr tief ist. Dort besteht nach Ansicht des Bundesrates ein grösseres Potenzial für eine Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr.
2018 wurde mit dem Bau des Ruckhaldetunnels das ÖV-Angebot vom Zentrum St.Gallens nach Teufen und ins Appenzellerland massiv verbessert und erweitert. Ziel war die Verlagerung des Verkehrs auf den ÖV. Zwischen Teufen und dem Hauptbahnhof St.Gallen verkehren Züge der Appenzeller Bahnen im Viertelstundentakt. Eine parallel verlaufende Schnellstrasse wird dem genannten Ziel entgegenwirken und der Auslastung dieser Züge massiv zusetzen.

 

Weitere Argumente

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