Zwar könnte die unterirdische Strasse am geschichtsträchtigen Mittelbau des Güterexpeditionsgebäude vorbei geführt werden. Doch die östliche Erweiterung soll abgerissen werden. Auch manchen anderen markanten Bauten droht der Bagger.
Schwieriger Baugrund, siehe weiter unten
Erschütterungen durch Sprengvortrieb beim Tunnelbau, siehe weiter unten
Vor allem der Bau des Knotens St.Leonhard-Strasse–Geltenwilenstrasse–Tunnelportal Zentru –Zufahrt Güterbahnhof wird zur Herausforderung.
Geltenwilenstrasse
Was in ersten Testplanungen gezeigt wurde, hat sich nicht bestätigt. Ein Teil des Güterexpeditionsgebäudes fällt dem Autobahnanschluss am Güterbahnhof zum Opfer. Auch andere, nicht minder wertvolle Gebäude, stehen im Fall einer Realisierung der Teilspange im Weg.
Mehr zum Güterexpeditionsgebäude
Güterbahnhofstrasse 2, Osterweiterung Güterexpeditionsgebäude,
verschiedene Nutzungen,
im Besitz des Kantons St.Gallen,
Dieser Teil des Güterexpeditionsgebäudes wird bei 2 von 4 Testplanungen aufgrund der Tunneleinfahrt abgerissen.
Im Schlussbericht geht man von einer komplizierten Untertunnelung aus.
Geltenwilenstrasse 2, ehemalige Trafostation,
im Besitz der Politischen Gemeinde St.Gallen,
genutzt als Musikproberäume,
wird auf beidseitig des Turms um je ein Fenster rückgebaut. Dieser Eingriff soll mit der Aussage, das städtebaulich wichtige Gebäude solle so wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, relativiert werden.
Baudoku der Stadtverwaltung St.Gallen
Vadianstrasse mit Blick auf die gestutzte ehem. Trafostation
Geltenwilenstrasse 8, Restaurant Gartenhaus,
im Besitz der Brauerei Schützengarten AG
Geltenwilenstrasse 8a,
Markantes Eckhaus aus der Blütezeit vor dem 1. Weltkrieg,
Büronutzung
Geltenwilenstrasse 4,
Büronutzung
Güterbahnhofstrasse 13, Remise,
im Besitz von Appenzeller Bahnen AG,
unter ihm würde der unterirdische Kreisel zu liegen kommen.
Güterbahnhofstrasse 18, Remise,
im Besitz der Schweizerischen Bundesbahnen AG,
müsste für die Tunnelausfahrt Oberstrasse weichen
Oberstrasse 87, Mehrfamilienhaus
im Besitz des Kantons St.Gallen
müsste für das Tunnelportal Liebegg weichen
Lattich,
War von Beginn an nur als Zwischennutzung gedacht.
Der Bereich der Gleisunterquerung und des Tunnels Feldli kreuzt eine Zone mit hohem Grundwasserspiegel. Es ist ab 10m unter der Oberfläche mit Wasser zu rechnen. Allgemein ist der Baugrund der Talsohle, in welcher die Stadt St.Gallen liegt, als schwierig bekannt. Entsprechend aufwändig sind die Gebäudefundationen. Nicht ohne Grund wurden die Tunnels von Bahn und Autobahn A1 in den Hang des Rosenbergs verlegt.
Kantonale Grundwasserkarte. Rot gefärbt der Bereich mit hohem Grundwasserpegel, blau die Pegelhöhe über dem Meeresspiegel.
Der Feldlitunnel verläuft unter dem Vonwilquartier. Da keine Häuser abgebrochen werden sollen, ist mit einem bergmännischen Bau zu rechnen, also mit einer Bohrung. Erschütterungen und das Nachgeben des weichen Untergrunds könnten Schäden an der Bausubstanz darüber verursachen.
Der Liebeggtunnel wird mit Sprengvortrieb gebohrt. Im Technischen Bericht des Kantons steht, dass mit Erschütterungen zu rechnen ist.
«Auf Baustellen können durch verschiedene Tätigkeiten Erschütterungsemissionen auftreten, welche teilweise intensiv sein können. Es lässt sich oft kaum vermeiden, dass die baustellenbedingten Erschütterungen von den betroffenen Anwohnern wahrgenommen werden. Erfahrungsgemäss bewirken vor allem z.B. das Einschlagen (Rammen), das Vibrieren oder das Sprengen Immissionen, die als störend wahrgenommen werden.»
Technischer Bericht Seite 129 und 140
Abstand zwischen dem Gelände und dem Tunnelfirst zwischen ca. 12 bis 30 m. Der Baugrund in diesem Bereich setzt sich aus Lockergesteinsbedeckung und darunterliegendem verwitterten Fels zusammen.
Technischer Bericht Seite 176
Beim Feldlitunnel misst der Abstand zwischen Tunneldecke und dem Kellergeschoss im geringsten fall 8.50m.
Das Astra hat für über beiden Röhren des Feldlitunnels faktisch ein Verbot für unterirdische Bauten verhängt, inklusive Erdsonden.
Errichtung von Projektzoe des Astra
«Ein Tunnelbau verursacht in jedem Fall Verformungen und Spannungsumlagerungen des umliegenden Baugrundes. (...) Falls sich im beeinflussten Baugrundbereich (Bauperimeter) bestehende Gebäude oder Anlagen befinden, können durch die Verformungen infolge des Tunnelbaus Schäden entstehen, welche zu vermeiden sind.»
Technischer Bericht Seite 145
Der Längsschnitt zeigt die geringe Überdeckung beim Feldlitunnel, falls in der Vertikale gerade gebohrt würde.
Im Luftbild ersichtlich: links die Autobahn A1, rechts die Teufener Strasse. Dazwischen der Verlauf des Zubringers Güterbahnhof-Liebegg. Luftbild Geoportal