Vor der Sitterbrücke entsteht ein neuer Engpass, wo sich gesamthaft in Richtung Zürich 6 Spuren auf 3 vereinigen müssen.
Ein für die Stadt bedeutender Engpass würde am erweiterten Knoten bei der St.Leonhard-Brücke entstehen.
Auf der A1 ergeben sich zusammen mit dem bestehenden Anschluss St.Gallen-Kreuzbleiche und der neuen 3. Rosenbergröhre zusätzliche Verflechtungen.
Vor der Sitterbrücke entsteht ein neuer Engpass, wo sich gesamthaft in Richtung Zürich 6 Spuren auf 3 vereinigen müssen.
Eine Verbreiterung der Sitterbrücke ist nicht vorgesehen. Der Pannenstreifen wurde bereits 2007 zu einer 3. Spur umgenutzt. In Richtung Zürich reduziert sich die Anzahl Fahrspuren innerhalb von ca. 1,5km von 6 auf 3:
Der Spurenplan kann auch von dieser Annahme abweichen. Im Grundsatz bleibt es aber dabei: Vier kommen, eine biegt weg, zwei biegen ein, drei führen weiter.
Das kurze, noch 2-spurige Teilstück von St.Gallen-Neudorf bis auf die Höher Untere Weid soll gemäss Bundesamt für Strassen Astra für 126 Mio. CHF auf 3 Spuren verbreitert werden. Der Ausbauschritt ist zeitlich auf «weitere Realisierungshorizonte» vorgesehen, also nach 2040.
Ob dies durch eine Pannenstreifenumnutzung auf dem Bachwiesenviadukt geschehen soll, oder diese Bauwerk verbreitert werden soll, wird erst in der Projektierungsphase festgelegt. Die Überführung Schönbühlstrasse hingegen ist bereits heute ausgereizt.
Der Zubringer Güterbahnhof führt den Verkehr zwar direkter ins Zentrum. Für eine stauarme Feinverteilung ins untergeordnete Strassennetz fehlt am Tunnelausgang hingegen der Platz und die Kapazität der vorhandenen Strassen in der Innenstadt. Die Folge sind Einschränkungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den öffentlichen Verkehr.
Die Testplanung Güterbahnhofareal des Kantons ergab, dass der Autobahnanschluss am Güterbahnhof am Knoten St.Leonhard-Strasse – Geltenwilenstrasse erfolgen soll. Dabei wurden die aufgrund der zu erwartenden Verkehrsflüsse auch die Spurenzahlen festgelegt. Vom Autobahnanschluss zur St.Leonhard-Brücke würden in beiden Richtungen je zwei Spuren führen müssen, damit der Stauraum vor den Lichtsignalanlagen nicht in die rückliegenden Kreuzungen bzw. ins Tunnel reicht.
Dieser massive MIV-gerechte Ausbau hätte massive Nachteile für die anderen Verkehrsarten. Die Busbevorzugung würde eingeschränkt und die Wartedauer für Zufussgehende würde ansteigen. Gleiches würde auch für Velofahrende gelten, welche in Ost-West-Richtung gleich zweimal eine 4- oder 5-spurige Strasse zu queren hätten.
So, wie in dieser Visualisierung abgebildet, kann es für den Fuss-und Veloverkehr nicht funktionieren. Daher ist davon auszugehen, dass es so nie realisiert werden würde. Doch wie denn sonst? Befürworterseits vertraut man einfach darauf, dass die Planenden schon noch eine Lösung finden werden. Werden sie nicht, ausser sie bauen eine lange, hohe Velobrücke über alles mit entsprechen langan Rampen…
Der unlösbare Knoten, Artikel von Markus Tofalo
Die meisten Ziele im Stadtzentrum, speziell die grossen Parkgaragen Fachhochschule, UG25 und Brühltor sowie die Vorfahrt zum Hauptbahnhof, liegen nordseitig der Bahnlinie bzw. östlich der Altstadt und sind somit durch die Teilspange nicht einfacher erreichbar. Vielmehr wird durch die Parkplatzsuche im Bereich Innenstadt Mehrverkehr generiert.
Es gibt keine Notwendigkeit, den Verkehr ins Stadtzentrum zu führen. Doch dies geschieht nur schon aus dem Umstand, dass aus Richtung Zürich die Ausfahrt mit der Beschilderung «Zentrum» zuerst kommt. Dass schon auf den Vorwegweisern der Autobahn auf detaillierte Ziele im Zentrum hingeweisen werden kann oder gar das Parkleitsystem installiert würde, ist zu bezweifeln.
Grundlage ist der Projektstand 2022.
Die Verbreiterung der St.Leonhard-Brücke war schon einmal ein Streitpunkt